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    Muster-Widerrufsformular

    Hinweise zur Verwendung

    • Die Verwendung dieses Formulars ist nicht verpflichtend. Sie können Ihren Widerruf auch auf anderem Weg erklären (z.B. per E-Mail, Brief oder über unsere Kontaktseite).
    • Gemäß unseren AGB § 17 besteht für zeitgebundene Anhängerbuchungen grundsätzlich kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
    • Sollte ausnahmsweise doch ein Widerrufsrecht bestehen, können Sie dieses Formular verwenden.
    • Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an: [email protected]

    Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    Trailer Swarm

    Hofmann & Stein GbR

    Kornmarkt 10

    65795 Hattersheim am Main

    E-Mail: [email protected]

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

    Name und Anschrift des/der Verbraucher(s)

    (*) Unzutreffendes streichen.

    ⚠️Wichtige Hinweise zum Widerrufsrecht

    Grundsätzlich kein Widerrufsrecht: Für zeitgebundene Anhängerbuchungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung zu einem fest vereinbarten Termin handelt.

    Sollte ausnahmsweise doch ein Widerrufsrecht bestehen: Beachten Sie, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung (Rückgabe des Anhängers) erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei Widerruf nach Mietbeginn sind Sie verpflichtet, Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).

    Stornierung statt Widerruf: Für Buchungsänderungen oder Stornierungen gelten unsere Stornierungsbedingungen (AGB § 9). Diese sind in der Regel kundenfreundlicher als das gesetzliche Widerrufsrecht.

    Fragen? Bei Unklarheiten oder für Buchungsänderungen kontaktieren Sie uns bitte direkt unter [email protected] oder +49 89 244 182 67.

    Rechtsgrundlage: Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch).

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