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    Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

    für die Online-Vermietung von Anhängern durch „Trailer Swarm"

    Stand: 2025-11-30 | Version: 3.2

    § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Kontakt

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Anhängern, die über die Website www.trailer-swarm.de geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

    Vermieter ist die Hofmann & Stein GbR, Kornmarkt 10, 65795 Hattersheim am Main, Deutschland, vertreten durch Florian G. Hofmann und Florian Stein, E-Mail: [email protected], Telefon: +49 89 244 182 67, Website: https://trailer-swarm.de.

    Mieter können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein; auf eine unterschiedliche Behandlung wird in diesen AGB hingewiesen.

    § 2 Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Mietvertrages ist die zeitweise Überlassung eines Anhängers zur Nutzung gemäß den Bedingungen dieser AGB.

    Der Anhänger wird in betriebsbereitem Zustand mit der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung und Bereifung, Stützrad, Diebstahlsicherungen (Deichsel-/Kupplungsschloss) und Unterlegkeilen übergeben. Zusätzliche Ladungssicherungsmittel (z. B. Spanngurte) oder Adapter gehören nicht zum Mietgegenstand und sind vom Mieter selbst bereitzustellen.

    Der Vermieter schuldet die Bereitstellung des Anhängers am in der Buchungsbestätigung angegebenen Standort („Mietstation") und zu den vereinbarten Zeiten. Der Vermieter stellt vor Ort kein Personal; die Übergabe erfolgt kontaktlos.

    Der Vermieter händigt keinen physischen Schlüssel im persönlichen Kontakt aus. Stattdessen erhält der Mieter eine Zahlenkombination für das Kupplungsschloss / die Diebstahlsicherung über einen vom Vermieter bereitgestellten digitalen Prozess (vgl. § 9).

    § 3 Zustandekommen des Vertrages

    Die Buchung erfolgt ausschließlich über die Website des Vermieters. Die Darstellung der Anhänger auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Mietangebots dar.

    Mit Abschluss des Buchungsvorgangs und Absenden der Buchungsanfrage gibt der Mieter ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung per E-Mail (vorbehaltlich des erfolgreichen Zahlungseingangs beim Bezahldienst) zustande.

    Der Vermieter speichert die für den Vertrag relevanten Daten (insbesondere Mieter-Stammdaten, Anhänger, Mietzeitraum, Preise, gewählte Extras sowie die einbezogenen AGB) und stellt diese dem Mieter in der Buchungsbestätigung in Textform zur Verfügung. Der Mieter ist gehalten, die Buchungsbestätigung zu prüfen und ggf. sicher abzuspeichern. Die Vertragssprache ist Deutsch.

    Der Mieter ist verpflichtet, im Buchungsprozess vollständige und wahrheitsgemäße Angaben (insbesondere zu Person, Führerschein, Zahlungsdaten und Kontaktdaten) zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

    Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und hieraus entstehende Schäden gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

    § 4 Mietdauer und Preise

    Die Mietdauer und die Mietpreise sind auf den Detailseiten der einzelnen Anhänger auf der Website veröffentlicht.

    Die Mindestmietdauer beträgt einen Kalendertag.

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich tageweise. Der Miettag beginnt mit dem im Buchungsprozess angegebenen Mietbeginn und endet zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt, spätestens jedoch um 23:59 Uhr des letzten Miettages am vereinbarten Rückgabeort.

    Die vertraglichen Pflichten des Mieters, insbesondere Obhutspflichten, Haftung und Versicherungsschutz, bestehen bis zur tatsächlichen und ordnungsgemäßen Rückgabe gemäß § 9 fort, auch wenn der vereinbarte Rückgabezeitpunkt überschritten wird.

    Alle Nebenkosten (z. B. Gebühren für Zusatzleistungen, Reinigung, Verspätung, Bußgeldbearbeitung, Pannenhilfe) ergeben sich aus diesen AGB und der jeweils aktuellen Preisliste / Gebührenordnung (Anlage 1), die Bestandteil dieses Vertrages ist.

    Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise. Der Vermieter ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus.

    § 5 Zubuchbare Leistungen (Extras)

    Der Mieter kann bei der Buchung zusätzliche kostenpflichtige Leistungen hinzubuchen, sofern diese im Buchungssystem angeboten werden. Hierzu zählen insbesondere:

    Schadensschutz-Option (Collision Damage Waiver, „CDW")

    Wählt der Mieter bei der Buchung die Schadensschutz-Option, umfasst diese ausschließlich eine vertragliche Begrenzung seiner Haftung für Schäden am Anhänger, die verursacht werden durch

    • Diebstahl oder versuchte Entwendung,
    • Brand oder Explosion,
    • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
    • Wild- oder sonstigen Tieranprall.

    Für diese ausdrücklich genannten Schadenarten ist die Haftung des Mieters – sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder eine wesentliche Obliegenheitsverletzung gemäß diesen AGB vorliegt – auf eine Selbstbeteiligung von EUR 50,00 je Schadensfall begrenzt.

    Alle anderen Schäden, insbesondere solche infolge Unfalls, Fehlbedienung, unsachgemäßer Nutzung, Überladung oder Falschbeladung, falschem An- oder Abkuppeln, Rangierfehlern oder Vandalismus, sind von der Schadensschutz-Option nicht erfasst; insoweit haftet der Mieter nach Maßgabe von § 13.

    Bei der Schadensschutz-Option handelt es sich nicht um eine Versicherung im rechtlichen Sinne, sondern um eine rein vertragliche Haftungsbegrenzung zwischen Vermieter und Mieter.

    Flex-Option (flexible Stornierung)

    a) Mit der Flex-Option erhält der Mieter verbesserte Stornobedingungen gemäß § 7 Abs. 2.

    b) Die Flex-Gebühr wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.

    EU-Auslandspaket

    a) Mit Buchung des EU-Auslandspakets erhält der Mieter die vertragliche Berechtigung zur Nutzung des Anhängers außerhalb Deutschlands in bestimmten weiteren Ländern gemäß § 11 Abs. 3.

    b) Zugleich wird – im Rahmen der vom Haftpflichtversicherer gewährten Deckung – der Versicherungsschutz auf diese Länder erweitert.

    Die Preise für Extras werden im Buchungsprozess verbindlich angezeigt und sind Endpreise. Eine nachträgliche Buchung von Extras ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

    § 6 Zahlung

    Die Miete ist grundsätzlich im Voraus für den gesamten Mietzeitraum zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmittel (insbesondere Kreditkarte, ggf. weitere Online-Zahlungsverfahren) über einen Zahlungsdienstleister.

    Im Rahmen des Buchungsprozesses wird regelmäßig ein Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte) hinterlegt, über das neben der Mietzahlung auch nachträgliche Belastungen abgerechnet werden können. Hierzu zählen insbesondere:

    • Gebühren für verspätete Rückgabe (§ 10),
    • Kosten für Schäden am Anhänger (§ 13, § 14),
    • zusätzliche Reinigungskosten (§ 15),
    • Pannenhilfekosten (§ 16),
    • Organisationspauschalen (z. B. für Bußgeldbearbeitung, unerlaubte Auslandsnutzung, Rückholung, vgl. Anlage 1).

    Diese nachträglichen Belastungen erfolgen als sog. Merchant-Initiated Transactions („MIT") über das bei der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel. Der Mieter ermächtigt den Vermieter hiermit ausdrücklich, die vorstehend beschriebenen Forderungen im Wege solcher MIT über das im Buchungsprozess hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen.

    Vor jeder nachträglichen Abbuchung erhält der Mieter eine Mitteilung in Textform (in der Regel per E-Mail) mit einer Aufstellung der einzelnen Posten, dem Gesamtbetrag und dem voraussichtlichen Abbuchungsdatum. Soweit der Mieter dem im Buchungsprozess ausdrücklich zugestimmt hat, kann die Mitteilung ergänzend oder alternativ über einen vom Vermieter angebotenen Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) erfolgen.

    Einzelne MIT-Belastungen erfolgen ohne gesonderte Rücksprache bis zu einem Betrag von EUR 500,00 je Vorgang. Höhere Beträge werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter eingezogen, außer in Fällen von offenbarer Leistungserschleichung oder vergleichbarer schwerwiegender Vertragsverletzung.

    Gerät der Mieter mit Zahlungen in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen und nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten sowie den Anhänger anderweitig zu vermieten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

    § 7 Stornierung

    Standard-Tarif (ohne Flex-Option)

    Storniert der Mieter die Buchung, gelten folgende Erstattungsregeln:

    • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20 % Rückerstattung; 80 % werden als pauschalierter Schadensersatz einbehalten.
    • Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen (No-Show): keine Rückerstattung.

    Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

    Flex-Option

    Hat der Mieter die Flex-Option gebucht:

    • Bis 48 Stunden vor Mietbeginn: Erstattung von 100 % des Mietpreises (ohne Flex-Gebühr).
    • Zwischen 48 und 24 Stunden vor Mietbeginn: Erstattung von 50 % des Mietpreises (ohne Flex-Gebühr).
    • Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn bis zum Mietbeginn / No-Show: Keine Erstattung des Mietpreises.

    Die Flex-Gebühr selbst wird in keinem Fall erstattet.

    Höhere-Gewalt-Klausel

    In Fällen nachweislich höherer Gewalt (z. B. behördliche Reiseverbote, Naturkatastrophen) kann der Mieter die Buchung gebührenfrei umbuchen. Alternativ erfolgt eine anteilige Erstattung abzüglich der dem Vermieter bereits nachweislich entstandenen Aufwendungen. Ein Nachweis der höheren Gewalt (z. B. behördliche Anordnung) ist vom Mieter zu erbringen.

    Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von vierzehn Werktagen nach der Stornierung über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel.

    § 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 BGB).

    Ausschluss des Widerrufsrechts: Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über die Vermietung von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, wenn der Vertrag für die Erbringung zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsieht. Da die Buchung hier stets einen festen Mietbeginn und ein festes Mietende umfasst, ist das Widerrufsrecht bei Buchung über www.trailer-swarm.de von Beginn an ausgeschlossen.

    Keine Widerrufsbelehrung erforderlich: Aufgrund dieses gesetzlichen Ausschlusses entfällt die Pflicht zur Widerrufsbelehrung; der Mieter wird jedoch vor Buchung auf den Ausschluss hingewiesen.

    Abgrenzung zur Stornierung: Die vertraglichen Stornierungsbedingungen (§ 7) bleiben unberührt und stellen keine Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts, sondern eine vertragliche Rücktrittsregelung dar.

    § 9 Übernahme und Rückgabe

    Die Übernahme des Anhängers erfolgt kontaktlos am in der Buchungsbestätigung genannten Standort und zu dem dort genannten Mietbeginn. Der Mieter erhält vor Mietbeginn eine E-Mail mit

    • der exakten Standortadresse,
    • einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Übernahme und Sicherung des Anhängers.

    Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger bei Übernahme auf offensichtliche Schäden und Mängel (z. B. Beleuchtung, Reifen, Kupplung, Stecker) zu prüfen und Fotos des Anhängers (inklusive aller Seiten und Kupplungsbereichs) anzufertigen. Die Dokumentation kann über eine vom Vermieter bereitgestellte Weboberfläche oder – bei technischen Einschränkungen – in Textform (z. B. per E-Mail oder über einen vom Vermieter angebotenen Messenger-Dienst) erfolgen.

    Die Rückgabe hat spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt, spätestens jedoch um 23:59 Uhr des letzten Miettages, zu erfolgen. Der Anhänger ist

    • an der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Rückgabeposition,
    • im beladungsfreien, besenreinen Zustand
    • ordnungsgemäß gegen Wegrollen und Diebstahl gesichert

    abzustellen (z. B. Kupplungsschloss, Stützrad, Radkeile).

    Auch bei Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, Fotos des Anhängers in abgekuppeltem, gesichertem Zustand anzufertigen (Rundumfotos, Kupplung, Beleuchtung) und entsprechend zu übermitteln.

    Der Mietvertrag endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe gemäß Abs. 3 und vollständigem Verlassen des Anhängers durch den Mieter (inkl. Entfernung sämtlicher Ladung).

    Wird der Anhänger unverschlossen oder ohne korrekt angebrachte Diebstahlsicherungen zurückgegeben, trägt der Mieter das Risiko bis zur Sicherung durch den Vermieter. Zusätzlich fällt eine Sicherungspauschale in Höhe von EUR 50,00 an. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

    § 10 Verspätete Rückgabe

    Gibt der Mieter den Anhänger nicht spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt (spätestens 23:59 Uhr des letzten Miettages) zurück, liegt eine verspätete Rückgabe vor.

    Für jede angefangene Stunde der verspäteten Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Verspätungsgebühr in Höhe von EUR 12,50 pro angefangener Stunde zu berechnen, höchstens jedoch bis zur Höhe von 150 % des auf den Anhänger entfallenden Tagesmietpreises pro 24 Stunden Verspätung.

    Darüber hinausgehende, nachweisbare Schäden, die dem Vermieter oder nachfolgenden Mietern durch die verspätete Rückgabe entstehen (z. B. entgangene Anschlussvermietungen, Umbuchungskosten, Ersatzanmietungen), kann der Vermieter zusätzlich geltend machen.

    Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn absehbar ist, dass der Anhänger nicht rechtzeitig zurückgegeben werden kann.

    § 11 Nutzung und Fahrzeugbeschränkungen

    Zugfahrzeug

    Der Anhänger darf nur an ein Zugfahrzeug mit gültiger Zulassung, ausreichender Anhängelast und geeigneter Anhängerkupplung angekoppelt werden. Die Angaben des Fahrzeugherstellers im Fahrzeugschein sind unbedingt zu beachten.

    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs dürfen nicht überschritten werden.

    Führerschein

    Der Mieter bzw. der jeweilige Fahrer muss im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein, die zum Führen des Zugfahrzeugs mit Anhänger berechtigt.

    Der Mieter hat sicherzustellen, dass auch weitere Fahrer, denen er die Nutzung gestattet, die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.

    Nutzungsgebiet und EU-Auslandspaket

    Ohne EU-Auslandspaket ist die Nutzung des Anhängers auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

    Mit gebuchtem EU-Auslandspaket ist die Nutzung zusätzlich in den Staaten der Europäischen Union zulässig, soweit für das Zugfahrzeug bzw. den Anhänger eine entsprechende Haftpflichtdeckung besteht.

    Gewerbliche Nutzung / Untervermietung

    Eine gewerbliche Nutzung des Anhängers zur entgeltlichen Beförderung von Gütern für Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

    Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung des Anhängers an Dritte ohne Zustimmung des Vermieters ist untersagt.

    Verbotene Nutzungen

    • Transport von Personen auf dem Anhänger.
    • Transport von Gefahrgut oder lebenden Tieren.
    • Einsatz zu gewerblichen Transporten für Dritte ohne schriftliche Genehmigung.
    • Nutzung im Gelände, auf nicht-öffentlichen Straßen oder Rennstrecken.
    • Überschreiten der zulässigen Nutzlast (siehe Typenschild).

    Bei unerlaubter Auslandsnutzung ohne EU-Auslandspaket oder in nicht freigegebene Länder trägt der Mieter sämtliche Kosten (z. B. Mehrkosten Versicherung, Rückholung). Es fällt zusätzlich eine Organisationspauschale von EUR 75,00 an.

    § 12 Pflichten des Mieters

    Mindestalter: Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 18 Jahre alt sein.

    Der Mieter hat den Anhänger pfleglich zu behandeln, gegen Diebstahl zu sichern und vor Überbeanspruchung zu schützen.

    Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich. Er hat insbesondere alle gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung einzuhalten und geeignetes Sicherungsmaterial (z. B. Zurrgurte) einzusetzen.

    Der Mieter hat vor Fahrtantritt und in angemessenen Abständen während der Nutzung den ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand des Anhängers zu prüfen, insbesondere:

    • Kupplung und Verriegelung,
    • elektrische Verbindung und Beleuchtung,
    • Reifen und Reifendruck,
    • Stützrad und ggf. Stützen.

    Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass nur Personen mit gültigem Führerschein (mindestens Klasse B oder BE) und ggf. erforderlicher Anhängerfahrberechtigung das Gespann führen.

    Der Mieter darf am Anhänger ohne vorherige Zustimmung des Vermieters keine eigenmächtigen Reparaturen, Umbauten oder sonstigen Eingriffe vornehmen. Ausgenommen ist das Nachfüllen von Luft in die Reifen im Rahmen des üblichen Gebrauchs.

    Verstößt der Mieter gegen wesentliche Pflichten aus diesem § 12, kann dies den Ausschluss der Schadensschutz-Option (CDW) und eine vollumfängliche Haftung gemäß § 13 nach sich ziehen.

    § 13 Versicherung und Schadenshaftung

    Der Anhänger ist kfz-haftpflichtversichert. Die Deckungssumme entspricht den gesetzlichen Mindestdeckungssummen.

    Schäden am Mietobjekt selbst sind nicht versichert. Der Mieter haftet für alle von ihm oder Dritten während der Mietzeit verursachten Schäden am Anhänger bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

    Ohne gebuchte Schadensschutz-Option (CDW) haftet der Mieter bei von ihm verschuldeten Schäden am Anhänger bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes bzw. der Reparaturkosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Gutachter).

    Schadensschutz-Option (CDW)

    Hat der Mieter bei der Buchung die Schadensschutz-Option gemäß § 5 gewählt, richtet sich die Haftungsbegrenzung des Mieters für die dort ausdrücklich genannten Schadenarten (Diebstahl/Entwendung, Brand/Explosion, Sturm/Hagel/Blitzschlag/ Überschwemmung, Wild- oder Tieranprall) nach § 5. Für alle anderen Schäden, insbesondere solche infolge Unfalls, Fehlbedienung, unsachgemäßer Nutzung, Überladung oder Falschbeladung, falschem An- oder Abkuppeln, Rangierfehlern oder Vandalismus, haftet der Mieter – vorbehaltlich der allgemeinen Haftungsbeschränkung in § 19 – nach Maßgabe der Absätze 2 und 3. Die CDW ist keine Versicherung im rechtlichen Sinne, sondern eine vertragliche Haftungsbegrenzung zwischen Mieter und Vermieter.

    Die Haftungsbegrenzung durch CDW gilt nicht bei:

    • vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss,
    • nicht genehmigter Nutzung außerhalb des zulässigen Nutzungsgebiets,
    • erheblicher Überladung, Überschreitung der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Verstoß gegen wesentliche Bedienungs- und Sicherungspflichten.

    Gesetzliche Haftungsbeschränkungen zugunsten des Vermieters (vgl. § 19) bleiben unberührt.

    § 14 Schäden und Unfälle

    Der Mieter ist verpflichtet, jeden Unfall und jeden Schaden am Anhänger unverzüglich (maximal innerhalb von 12 Stunden nach Kenntnisnahme) telefonisch oder per E-Mail an den Vermieter zu melden. Bei Unfällen mit Dritten ist zusätzlich die Polizei hinzuzuziehen, sofern Personenschäden vorliegen oder die Unfallgegnerpartei unbekannt ist.

    Der Mieter hat im Schadensfall den Schadensort, das gegnerische Kennzeichen und die Kontaktdaten der Unfallbeteiligten zu dokumentieren und dem Vermieter zu übermitteln.

    Meldet der Mieter Schäden nicht oder verspätet, sodass dem Vermieter durch die verzögerte Meldung ein Nachteil entsteht (z. B. Verjährung von Ansprüchen, erschwerter Schadensnachweis), kann eine Pauschale in Höhe von EUR 60,00 für den Mehraufwand erhoben werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten unbenommen. Das Recht des Vermieters, einen über die Pauschale hinausgehenden, nachweisbaren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

    § 15 Reinigung

    Der Anhänger ist in besenreinem Zustand zurückzugeben.

    Für starke Verschmutzung (z. B. Erde, Öl, Bitumen), die eine aufwendige Reinigung erfordert, wird eine Reinigungspauschale von EUR 50,00 pro angefangene Arbeitsstunde erhoben, zzgl. Materialkosten nach Verbrauch und ggf. Fahrtkosten (siehe aktuelle Preisliste).

    § 16 Pannenhilfe und Rückholung

    Bei Pannen oder technischen Defekten kontaktiert der Mieter unverzüglich den Vermieter. Der Vermieter organisiert ggf. einen Ersatzanhänger oder gibt Reparaturanweisungen.

    Pannen, die auf vom Mieter zu vertretende Umstände zurückzuführen sind (z. B. erhebliche Überladung, Missachtung von Warnhinweisen, Fahren mit offensichtlich defektem Reifen), gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter kann hierfür Pannenhilfe-, Rückhol-, Arbeits- und Fahrtkosten gemäß Preisliste (Anlage 1) geltend machen.

    Bei vom Mieter nicht zu vertretenden Pannen (z. B. Material- oder Produktionsfehler des Anhängers) übernimmt der Vermieter die Kosten der Pannenhilfe. Eine weitergehende Haftung des Vermieters für Nutzungsausfall oder sonstige Folgeschäden des Mieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; vgl. auch § 19.

    § 17 GPS-Ortung und Datenschutz

    Alle Anhänger sind mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet, die den Standort des Anhängers übermitteln.

    Die Ortung dient der Diebstahlprävention, der Standortbestätigung bei Rückgabe und der Vertragsdurchsetzung (z. B. Überprüfung des Nutzungsgebiets). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vermieters an Diebstahlschutz und Rechtsdurchsetzung). Die Daten werden nicht zu Tracking- oder Marketingzwecken verwendet.

    Die Standortdaten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist; im Regelfall nicht länger als 30 Tage nach Ende der jeweiligen Miete, sofern keine längere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

    Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Widerspruch), ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

    § 18 Bußgelder und Verkehrsverstöße

    Der Mieter trägt alle während der Mietzeit sowie alle durch sein Verhalten verursachten Bußgelder, Verwarnungen, Strafzettel und sonstigen behördlichen Maßnahmen (z. B. Parkverstöße). Dies gilt auch für Verstöße, die sich aus einer vertragswidrigen Abstellung des Anhängers nach Mietende ergeben (z. B. Parken im Halteverbot), solange der Anhänger noch nicht ordnungsgemäß am vereinbarten Rückgabeort gesichert abgestellt wurde.

    Gehen entsprechende Anhörungen oder Bußgeldbescheide beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, die Kontaktdaten des Mieters an die zuständige Behörde weiterzugeben.

    Für die Bearbeitung von Bußgeldangelegenheiten (z. B. Halteranfragen, Anhörungen, Korrespondenz) kann der Vermieter eine Organisationspauschale gemäß Preisliste (Anlage 1; derzeit EUR 10,00 pro Vorgang) verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

    § 19 Haftungsbeschränkung des Vermieters

    Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

    Der Vermieter haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für vom Mieter eingebrachte Gegenstände, Ladung oder Gepäck.

    § 20 Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Für Streitigkeiten mit Verbrauchern ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers; im Übrigen ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

    EU-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Anlage 1: Preisliste / Gebührenordnung

    (gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben; alle Beträge sind Endpreise)

    Mietpreise

    Die Mietpreise finden Sie auf den Detailseiten der einzelnen Anhänger auf www.trailer-swarm.de.

    Gebühren bei verspäteter Rückgabe (§ 10)

    Verspätungsgebühr: EUR 12,50 pro angefangener Stunde ab dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt (spätestens 23:59 Uhr des letzten Miettages), höchstens jedoch bis zur Höhe von 150 % des Tagesmietpreises pro 24 Stunden.

    Stornierungsgebühren – Standard-Tarif (§ 7 Abs. 1)

    Erstattungs- und Stornogebühren bei Stornierung im Standard-Tarif
    Zeitpunkt der StornierungErstattung des MietpreisesStornogebühr (einbehaltener Anteil)
    Bis 7 Tage vor Mietbeginn20 %80 %
    Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn / No-Show0 %100 %

    Stornierungsgebühren – Flex-Option (§ 7 Abs. 2)

    Erstattung des Mietpreises bei Stornierung mit Flex-Option
    Zeitpunkt der StornierungErstattung des Mietpreises (ohne Flex-Gebühr)
    Bis 48 Stunden vor Mietbeginn100 %
    48–24 Stunden vor Mietbeginn50 %
    Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn / No-Show0 %

    Flex-Gebühr selbst ist nicht erstattungsfähig.

    Reinigung (§ 15)

    Reinigungskosten
    PostenKosten
    Normale Verschmutzung (besenrein)EUR 0,00 (inklusive)
    Starke Verschmutzung (pro Stunde)EUR 50,00
    Materialkostennach Verbrauch
    FahrtkostenEUR 0,45/km

    Pannenhilfe / Rückholung (§ 16)

    Kosten für Pannenhilfe und Rückholung
    PostenKosten
    Einsatz vor Ort (pro Stunde)EUR 50,00
    FahrtkostenEUR 0,45/km

    Sonstige Gebühren

    Übersicht sonstiger Gebühren
    PostenKosten
    Sicherungspauschale bei ungesicherter Rückgabe (§ 9)EUR 50,00
    Pauschale Schadensmeldung nicht/verspätet (§ 14)EUR 60,00
    Organisationspauschale unerlaubte Auslandsnutzung (§ 11)EUR 75,00 + tatsächliche Kosten
    Bearbeitung Bußgeldbescheid (§ 18)EUR 10,00 pro Vorgang
    Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Rückgabeort (§ 9)EUR 200,00 + EUR 0,45/km Fahrtkosten
    Schadensschutz-Option (Schadenarten gemäß § 5)EUR 50,00 Selbstbeteiligung je Schadenfall

    Schadenmatrix – Ersatz- und Reparaturkosten (Auszug)

    Die nachfolgenden Beträge stellen typische Richtwerte auf Basis aktueller Erfahrungswerte dar. Abgerechnet werden grundsätzlich die tatsächlichen Reparatur- bzw. Ersatzkosten einschließlich Nebenkosten; die aufgeführten Beträge gelten nur, soweit sie die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten. Dem Mieter steht der Nachweis geringerer Kosten offen.

    Kosten für Ersatzteile und Reparaturen
    BauteilKosten (EUR)
    Deichselschloss (rot)50,00
    Kupplungsschloss (Abus)50,00
    Unterlegkeil (je Stück)15,00
    Stecker (7-/13-polig)50,00
    Reifen inkl. Felge200,00
    Rückleuchte / Seitenleuchte50,00
    Stützrad100,00
    Kotflügel75,00
    Motorradwippe75,00
    Reinigung Ladefläche (Grundpauschale)30,00
    Arbeitsstunde (Montage, Austausch)50,00
    Fahrtkosten0,45/km

    — Ende der AGB —

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