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Darf ich mit meinem Gespann 100 km/h fahren?
Normalerweise gilt für Pkw mit Anhänger auf der Autobahn ein Tempolimit von 80 km/h. Mit einer Tempo-100-Zulassung darfst du jedoch 100 km/h fahren – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unser Rechner prüft das Massenverhältnis (X-Faktor) und alle weiteren Bedingungen für dich.
Welchen Anhänger hast du?
Wähle deinen Anhänger-Typ. Das bestimmt den X-Faktor für die Berechnung.
Dein Zugfahrzeug
Fahrzeugschein: Feld G (Teil I)
Basis für das zulässige Anhängergewicht. Inkl. Fahrer (75 kg) und Betriebsstoffe.
Fahrzeugschein: Feld F.1 oder F.2 (Teil I)
Muss ≤ 3.500 kg sein für Tempo 100.
Fahrzeugschein: Feld O.2 (ungebremst) (Teil I)
Ungebremste Anhänger sind auf max. 750 kg zGG begrenzt.
Dein Anhänger
Anhänger-Papiere: Feld F.1 (oder Typenschild)
Die zGG steht auch auf dem Typenschild am Anhänger.
Technische Voraussetzungen
Diese Punkte müssen alle erfüllt sein, damit 100 km/h erlaubt ist.
Hat dein Auto ABS oder ESP?
Antiblockiersystem oder Stabilitätsprogramm (Pflicht seit 2004)
Hat der Anhänger eine Tempo-100 Plakette?
Weiße Plakette mit "100" auf der Anhänger-Rückseite
Haben die Anhänger-Reifen Index L oder höher?
Geschwindigkeitsindex mindestens L (120 km/h) auf Reifenflanke
Sind die Anhänger-Reifen jünger als 6 Jahre?
DOT-Nummer prüfen (z.B. DOT 2519 = KW25/2019)
Quellen & Rechtliche Grundlagen
X-Faktoren nach Anhänger-Typ
Der X-Faktor bestimmt, wie schwer dein Anhänger im Verhältnis zum Zugfahrzeug sein darf. Gemäß 9. Ausnahmeverordnung zur StVO gilt:
| Anhänger-Typ | X-Faktor | Beispiel (1.500 kg Leermasse) |
|---|---|---|
Ungebremst / ohne Stoßdämpfer Unsere Anhänger Ungebremster Motorradanhänger, max. 750 kg zGG | 0,3 | Max. 450 kg zGG (bei 1.500 kg) |
Gebremst + Stoßdämpfer z.B. gebremste Motorradanhänger mit hydraulischen Stoßdämpfern | 1,1 | Max. 1.650 kg zGG |
Gebremst + Stoßdämpfer + AKS/Stabilisierung Mit Antischlingerkupplung oder Zugfahrzeug-ESP | 1,2 | Max. 1.800 kg zGG |
Formel: Leermasse Zugfahrzeug × X-Faktor = Maximal erlaubtes zGG des Anhängers
Beispiel: 1.500 kg × 1,1 = 1.650 kg → Dein Anhänger darf max. 1.650 kg zGG haben.
Wann darf ich 100 km/h fahren?
100 km/h erlaubt
- Auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (Gewicht, ABS, Reifen, Plakette)
- Nur mit gültiger Tempo-100-Plakette am Anhänger
- Bei trockener Fahrbahn und guten Sichtverhältnissen
100 km/h NICHT erlaubt
- Im Ausland – dort gelten nationale Vorschriften (meist 80 km/h)
- Wenn das Massenverhältnis (X-Faktor) überschritten wird
- Ohne ABS/ESP im Zugfahrzeug
- Bei Reifen älter als 6 Jahre oder Index unter L
Wichtig zu wissen
Die Tempo-100-Regelung basiert auf der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Die endgültige Prüfung und Plakettenvergabe erfolgt durch TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Bei Verstößen drohen Bußgelder und im schlimmsten Fall Punkte in Flensburg.
Häufige Fragen zur Tempo-100-Zulassung
Tempo-100 Rechner für Anhänger – Alle Infos auf einen Blick
Unser kostenloser Tempo-100 Rechner hilft dir zu prüfen, ob dein Pkw-Anhänger-Gespann die Voraussetzungen für 100 km/h auf der Autobahn erfüllt. Die Berechnung basiert auf der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und berücksichtigt alle relevanten Faktoren: Massenverhältnis (X-Faktor), zulässige Anhängelast, ABS-Pflicht, Reifenvoraussetzungen und mehr.
Der wichtigste Faktor ist das Massenverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (X-Faktor). Es gibt fünf Stufen: X = 0,3 für ungebremste Anhänger, X = 0,8 für Wohnwagen mit Stoßdämpfern,X = 1,0 für Wohnwagen mit Stabilisierung, X = 1,1 für andere gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern, und X = 1,2 mit zusätzlicher Stabilisierung (AKS).
Alle unsere ungebremsten Motorradanhänger von Trailer Swarm haben die Tempo-100-Zulassung ab Werk. Da sie ungebremst sind und keine Stoßdämpfer haben, gilt X-Faktor 0,3. Das bedeutet: Dein Zugfahrzeug muss mindestens 2.500 kg Leergewicht haben, um mit 100 km/h fahren zu dürfen. Prüfe mit unserem Rechner, ob dein Fahrzeug geeignet ist!
Stand & Aktualität
Erstellt am: 2025-11-01
Letzte Aktualisierung: 2025-12-23
Hinweis: Die Vorschriften zur Tempo-100-Zulassung können sich ändern. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sowie die Prüfung und Bestätigung durch eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS).